Leben & Wohnen
in Delligsen
Zielgruppen / Voraussetzungen / Wer bezahlt das?
Ambulante Pädagogische Hilfen
Zielgruppen:
- chronisch mehrfachbeeinträchtigt Abhängigkeitskranke
- mehrfach behinderte Menschen mit Doppeldiagnosen
- Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Menschen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zu einer selbstständigen Lebensführung in der Lage sind
- Menschen, die auf eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr angewiesen sind
- Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben möchten und zu einer selbstständigen Lebensführung Begleitung, Hilfe und Unterstützung benötigen
Ambulant betreute Wohngemeinschaft und Tagesstätte
Zielgruppen:
- Chronisch mehrfach beeinträchtigt Abhängigkeitskranke ab 30 Jahren
- chronisch mehrfach beeinträchtigt Abhängigkeitskranke mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Suchtkranke Menschen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zu einer selbstständigen Lebensführung in der Lage sind
- Suchtkranke Menschen, die auf eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr angewiesen sind
Voraussetzungen zur Schließung eines Vertrages:
Damit ein Vertrag über unsere Angebote der Eingliederungshilfeleistungen geschlossen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist erforderlich, dass die Teilnahme freiwillig erfolgt und die Bereitschaft besteht, die bisherige Lebensführung weiterzuentwickeln oder zu verändern und Unterstützung anzunehmen.
Vorab wird ein umfangreiches persönliches Informations- und Kennenlerngespräch durchgeführt. In diesem Gespräch werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten verständlich und transparent dargelegt. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der Wünsche, Vorstellungen und Interessen der Interessentin/des Interessenten die verschiedenen Begleit- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Methoden erläutert und verständlich aufgezeigt.
Personen mit akuter Psychose, Menschen, die aufgrund ihrer psychischen oder emotionalen Instabilität nicht in der Lage sind, Absprachen zu treffen oder kooperationsbereit sind, sowie Personen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung können nicht an den Maßnahmen teilnehmen.
Wer bezahlt das und wann geht es los?
Grundsätzlich orientiert sich das Leistungsangebot daran, geeignete-, zielgruppenorientierte und individuelle Maßnahmen, im Sinne §§ 113 Abs. 2 Nr. 2,5,7 SGB IX in Verbindung mit §§ 76, 78, 81, 83 SGB IX zu erbringen.
- Die Kosten übernimmt in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger
- Beim zuständigen Sozialamt, Bereich Eingliederungshilfe, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme (gern erklären wir Ihnen die nötigen Schritte)
- Erst nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung darf die Unterstützung beginnen
Leben
Keine Selbstständigkeit ohne Selbsttätigkeit…!
In unserer Tagesstätte bieten wir ein vielfältiges, bedarfsgerechtes und personalisiertes (Hilfe-)Angebot, um lebenspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse zu erreichen, weiterzuentwickeln oder aufrechtzuerhalten.
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Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Dieses Angebot schließt die Lücke zwischen klassischer, ambulanter Betreuung im eigenen Wohnraum und einer stationären Betreuung – und das ist ein Lebensveränderer!
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